Artikel 26 Rückfall - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Verfahrensregeln FKKK
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2022

26.01

Ein Rückfall liegt vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Vergehen erneut ein ähnlich geartetes Vergehen begangen wird.

26.02

Ein Rückfall gilt als erschwerender Umstand.