Artikel 31 Kosten - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Verfahrensregeln FKKK
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2022

31.01

Die Verfahrenskosten umfassen sämtliche Auslagen der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer.

31.02

Sie werden gemäß dem Ausgang des Verfahrens wie von der zuständigen Kammer festgelegt aufgeteilt.

31.03

Durch den Beklagten/Berufungskläger unnötig verursachte Verfahrenskosten werden Letzterem unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auferlegt.