Artikel 24 Quorum und Entscheidungsfindung - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Verfahrensregeln FKKK
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2022

24.01

Die erstinstanzliche Kammer und die Berufungskammer treffen ihre endgültigen Entscheide:

  1. in Anwesenheit von mindestens drei ihrer Mitglieder, die der Urteilsberatung beigewohnt haben;

  2. mit einfacher Stimmenmehrheit, wobei Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt werden; bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der erstinstanzlichen Kammer bzw. der Berufungskammer den Stichentscheid.