Artikel 12 Einleitung des Verfahrens - Verfahrensregeln FKKK

Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Verfahrensregeln FKKK
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2022

12.01

Der Vorsitzende der erstinstanzlichen Kammer leitet das Verfahren ein. Der Beklagte wird über die Einleitung des Verfahrens informiert.

12.02

Bei der Einleitung des Verfahrens ernennt der Vorsitzende der erstinstanzlichen Kammer sich selbst oder ein anderes Mitglied der erstinstanzlichen Kammer als berichterstattendes Mitglied. Das berichterstattende Mitglied erhebt die Fakten und ermittelt alle relevanten Beweise.