A.2 Wahlgang mit zwei Bewerbern - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement für UEFA-Endspiele, -Endrunden und -Endphasen

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Bewerbungsverfahren
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
A.2.1

Jedes Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees, das zur Teilnahme am Wahlverfahren berechtigt ist, stimmt für seinen bevorzugten Bewerber.

A.2.2

Der Bewerber, der auf den abgegebenen, gültigen Wahlzetteln die meisten Punkte erhält, wird zum Ausrichter bestimmt.

A.2.3

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid bzw. er kann nach eigenem Ermessen entscheiden, mit einem Losentscheid fortzufahren.