Artikel 12 Drittparteien - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement für UEFA-Endspiele, -Endrunden und -Endphasen

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Bewerbungsverfahren
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
12.01

Die UEFA behält sich das Recht vor, jederzeit im Verlauf des Bewerbungsverfahrens unabhängige Berater zu ernennen und/oder Informationen einzuholen, die sie für die Analyse und die Ergänzung der Bewerbungsunterlagen als nötig erachtet. Die Meinung solcher Berater und/oder solche andere Informationen können von der UEFA in jedem Stadium des Bewerbungsverfahrens für die Bewertung der jeweiligen Bewerbung verwendet werden.