Artikel 14 Behandlung der Bewerber - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement für UEFA-Endspiele, -Endrunden und -Endphasen

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Bewerbungsverfahren
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
14.01

Die UEFA stellt sicher, dass die Bewerber während des gesamten Bewerbungsverfahrens fair, transparent und gleich behandelt werden.

14.02

Die Bewerber stellen sicher, dass sie alle anderen Bewerber während des gesamten Bewerbungsverfahrens fair und respektvoll behandeln. Die Bewerber haben insbesondere Folgendes zu unterlassen:

  1. Anstellen von Vergleichen zwischen ihrer eigenen Bewerbung und jener eines anderen Bewerbers;

  2. Abgabe von schriftlichen oder mündlichen Kommentaren über einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerbung; oder

  3. Treffen von Abkommen mit einem Bewerber im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren, das den Interessen anderer Bewerber oder einer anderen Bewerbung schaden könnte.