Alle UEFA-Mitgliedsverbände können sich um die Ausrichtung von UEFA-Endspielen, -Endrunden und -Endphasen bewerben, mit Ausnahme von:
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UEFA-Mitgliedsverbänden, die suspendiert, ausgeschlossen oder aufgelöst sind (gemäß UEFA-Statuten);
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UEFA-Mitgliedsverbänden, deren angeschlossene Vereine und/oder Nationalmannschaften infolge eines Beschlusses des UEFA-Exekutivkomitees von der Teilnahme an UEFA-Wettbewerben ausgeschlossen sind;
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UEFA-Mitgliedsverbänden, die infolge eines Beschlusses des UEFA-Exekutivkomitees auf ihrem Gebiet keine UEFA-Wettbewerbe ausrichten dürfen.
Gemeinsame Bewerbungen für UEFA-Endrunden und -Endphasen sind zulässig. Solche Bewerbungen können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, zum Beispiel im Hinblick auf die geografische Nähe der Bewerber.