Artikel 15 Verhaltensregeln - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement für UEFA-Endspiele, -Endrunden und -Endphasen

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Bewerbungsverfahren
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
15.01

Die UEFA, einschließlich ihrer Vertreter, und die Bewerber verpflichten sich dazu, sich während des gesamten Bewerbungsverfahrens würdig und ethisch korrekt zu verhalten.

15.02

Die Bewerber stellen sicher, dass sie die UEFA, das betreffende UEFA-Endspiel bzw. die betreffende UEFA-Endrunde oder -Endphase, andere Bewerber (oder Angestellte, Offizielle oder Vertreter der Vorgenannten), das Bewerbungsverfahren oder den europäischen Fußball durch ihr Verhalten nicht in Verruf bringen.