Artikel 3 Schutz- und Urheberrechte - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement für UEFA-Endspiele, -Endrunden und -Endphasen

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Bewerbungsverfahren
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
16 December 2024
3.01

Alle Schutz- und Urheberrechte für alle Zwecke weltweit im Zusammenhang mit der UEFA, UEFA-Wettbewerben, UEFA-Endspielen, UEFA-Endrunden, UEFA-Endphasen, diesem Reglement, Bewerbungsverfahren, Bewerbungsanforderungen und Bewerbungsunterlagen, einschließlich jeglicher Klarstellungsanfragen (sowie etwaiger, während des Bewerbungsverfahrens erstellter Konzepte), sind alleiniges Eigentum der UEFA. Alle von den Bewerbern im Rahmen der Bewerbungsanforderungen erstellten Konzepte oder Teile davon werden der UEFA übertragen und gehen in deren Eigentum über. Die Bewerber verpflichten sich, zusätzliche, von der UEFA für die vollständige Übertragung des Eigentums angeforderte Dokumente gemäß Artikel 18 auszustellen.