Die geltenden Spielregeln regeln die Fußbälle, die in UEFA-Wettbewerben verwendet werden.
Herstelleridentifikationen sind wie folgt zulässig:
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ein Identifikationstyp, höchstens 50 cm² groß; oder
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zwei Identifikationstypen, jeder höchstens 25 cm² groß.
Der Name des Fußballs kann einmal angebracht werden und darf höchstens 30 cm² groß sein.
Der Name und das Logo des Wettbewerbs können je zweimal erscheinen und dürfen jeweils höchstens 50 cm² groß sein.
Die UEFA behält sich das Recht vor, ihre eigenen Marken, Logos und/oder die UEFA-Wettbewerbsmarken anzubringen.
Die Heimmannschaft muss die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl „Winterbälle“ in Leuchtfarbe gewährleisten, wenn die klimatischen Bedingungen eine Verwendung solcher Bälle erforderlich machen (z.B. bei Schnee oder Nebel).