Die UEFA-Administration ist berechtigt, die für die Umsetzung dieses Reglements notwendigen Bestimmungen (in Form von Richtlinien, Weisungen, Handbüchern oder in jeder anderen angemessenen Form) zu erlassen.
Die UEFA-Administration ist berechtigt, die für die Umsetzung dieses Reglements notwendigen Bestimmungen (in Form von Richtlinien, Weisungen, Handbüchern oder in jeder anderen angemessenen Form) zu erlassen.