Die Bildmarke eines Herstellers darf einmal oder wiederholt auf einem oder mehreren Teilen der Spielkleidung in Form eines Streifens („Streifen auf der Spielkleidung“) angebracht werden. Der Streifen auf der Spielkleidung muss auf allen Teilen, auf denen er angebracht wird, identisch sein. Er muss gemäß nachfolgenden Bestimmungen auf jedem Teil symmetrisch angebracht werden:
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Auf dem Trikot:
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entlang des Ärmelrands (linker und rechter Ärmel); oder
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zentriert und entlang der Außenkante jedes Ärmels (rechts und links, vom Kragen bis zum Ärmelrand, mit Ausnahme der freien Ärmelzone); oder
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zentriert und entlang der Außenkante auf beiden Seiten des Trikots (vom Ärmelansatz bis zum unteren Trikotrand).
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Auf der Hose:
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entlang des unteren Hosenrands (linkes und rechtes Hosenbein); oder
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zentriert und entlang der Außenkante der Hose (linkes und rechtes Hosenbein).
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Auf den Stutzen: am oberen Rand jedes Stutzens.
Ein Streifen auf der Spielkleidung darf folgende Größe nicht übersteigen:
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Auf dem Trikot: 8 cm;
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Auf der Hose: 8 cm;
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Auf den Stutzen: 5 cm auf neuen (ungetragenen) Stutzen.
Gemäß Artikel 12 dürfen Streifen auf der Spielkleidung dekorative Elemente enthalten.
Auf dem Streifen auf der Spielkleidung darf nur eine Version der jeweiligen Bildmarke des Herstellers verwendet werden und diese Bildmarke darf maximal so breit sein wie der Streifen auf der Spielkleidung.