Gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 und den folgenden Grundsätzen ist in UEFA-Klubwettbewerben Sponsorenwerbung auf Oberteilen der Nicht-Spielkleidung erlaubt:
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Auf Nicht-Spielkleidung darf nur für einen Sponsor geworben werden.
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Für den genehmigten Sponsor darf in allen Heim- und Auswärtsspielen einer UEFA-Saison geworben werden.
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Bei dem Sponsor für die Nicht-Spielkleidung muss es sich entweder handeln um:
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einen vorab vom Mitgliedsverband genehmigten Sponsor, der von der Mannschaft auch in einem der offiziellen nationalen Wettbewerbe als Sponsor für Nicht-Spielkleidung verwendet wird; oder
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den von der UEFA genehmigten Sponsor, der auf dem Trikot erscheint.
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Es ist nur ein einziges Werbefeld erlaubt, das höchstens die folgenden Dimensionen aufweisen darf:
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20 cm2 auf den Jacken für die Einlaufzeremonie;
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200 cm2 auf allen übrigen Oberteilen der Nicht-Spielkleidung.