Das FIFA-Ausrüstungsreglement gilt entsprechend für die vom Schiedsrichterteam getragene Kleidung.
Die UEFA-Administration kann Sponsorenwerbung auf den in UEFA-Wettbewerbsspielen getragenen Trikots des Schiedsrichterteams zulassen, wobei nur die UEFA solche Sponsoringvereinbarungen abschließen darf.
Sponsorenwerbung darf auf den Trikotärmeln angebracht werden, wobei die Gesamtfläche pro Ärmel höchstens 100 cm² beträgt. Die Vorderseite des Trikots ist offiziellen Abzeichen, dem FIFA-Emblem oder dem Emblem des Nationalverbands des Schiedsrichters vorbehalten.
Auf der Kleidung des Schiedsrichterteams kann gemäß Kapitel IV, das entsprechend gilt, eine Herstelleridentifikation verwendet werden.
Das UEFA-Kampagnen-Abzeichen muss einmal auf dem linken Trikotärmel angebracht werden.
Die Kleidung des Schiedsrichterteams muss im Voraus von der UEFA-Administration genehmigt werden.