Vorbehaltlich Artikel 27 darf eine Mannschaft bis zu zwei Sponsoren auf der Spielkleidung haben, von denen einer auf der Vorderseite des Trikots auf Brusthöhe und der andere auf dem linken Trikotärmel in der freien Ärmelzone angebracht wird. Die Sponsoren müssen in jedem Fall vorab vom Nationalverband der Mannschaft genehmigt werden.
Der Schriftzug und die Farbe der Buchstaben unterliegen keinen Einschränkungen, aber
es dürfen weder eine Herstelleridentifikation noch dekorative Elemente enthalten sein.
Sponsor auf der Vorderseite des Trikots:
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Eine Mannschaft darf auf der Vorderseite des Trikots Sponsorenwerbung für einen einzigen Sponsor anbringen. Der Sponsor muss in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb als Sponsorenwerbung auf dem Trikot verwendet werden.
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Die Gesamtfläche für die Sponsorenwerbung auf der Vorderseite des Trikots darf gemäß den Bestimmungen zum Messverfahren in Artikel 53 höchstens 200 cm2 betragen und muss auf der Vorderseite des Trikots zentriert auf dem Rumpfteil positioniert werden.
Ärmelsponsor:
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Auf dem linken Ärmel darf nur für einen Sponsor wie folgt geworben werden:
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Die Gesamtfläche für den Ärmelsponsor darf höchstens 100 cm2 betragen.
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Das Ärmelsponsoring darf höchstens 12 cm groß sein.
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Auf dem Ärmel darf nur wie folgt geworben werden:
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Ein in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb als Sponsorenwerbung auf dem Trikot verwendeter Sponsor.
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Derselbe Sponsor wie auf der Nicht-Spielkleidung der Mannschaft in den UEFA-Klubwettbewerben.
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Der Namensrechtepartner des Stadions oder Trainingsgeländes der Mannschaft (falls nicht mit den Sponsoren in (i) und (ii) identisch).
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Ein anderer Premium-Sponsor der Mannschaft, der zu den globalen Sponsoren der Mannschaft mit einem Sponsoring-Paket gehört, das Rechte an den Werbebanden von mindestens fünf Minuten pro Spiel im Fall von LED-Werbebanden bzw. zwei feste Werbebanden pro Spiel in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb für mindestens eine vollständige Saison enthält. Mannschaften, die einen Sponsor dieser Kategorie verwenden möchten, müssen bestätigen, dass der betreffende Sponsor die Anforderungen erfüllt, und auf Verlangen der UEFA einen entsprechenden Nachweis erbringen. Erachtet die UEFA die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen als unzureichend, kann sie die Mannschaft auffordern, die Verwendung des Ärmelsponsors mit sofortiger Wirkung einzustellen.
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