Artikel 27 Werbebeschränkungen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
27.01

Werbung für Tabak oder starke Alkoholika (d.h. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 % Vol., sofern in der geltenden nationalen Gesetzgebung kein geringerer Grenzwert festgelegt ist) ist untersagt.

27.02

Etwaige Werbeverbote und -beschränkungen durch die nationale Gesetzgebung im Land des Austragungsorts eines UEFA-Wettbewerbsspiels finden ebenfalls Anwendung.

27.03

Für Sponsorenwerbung benötigen die Mannschaften eine schriftliche Genehmigung der UEFA-Administration gemäß Artikel 6 .