Werbung für Tabak oder starke Alkoholika (d.h. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 % Vol., sofern in der geltenden nationalen Gesetzgebung kein geringerer Grenzwert festgelegt ist) ist untersagt.
Etwaige Werbeverbote und -beschränkungen durch die nationale Gesetzgebung im Land des Austragungsorts eines UEFA-Wettbewerbsspiels finden ebenfalls Anwendung.
Für Sponsorenwerbung benötigen die Mannschaften eine schriftliche Genehmigung der UEFA-Administration gemäß Artikel 6 .