Artikel 53 Messverfahren und Darstellung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
53.01

Alle Elemente, die auf der Ausrüstung angebracht sind, werden nach der kleinsten vorkommenden geometrischen Form (Rechteck, Quadrat, Dreieck, Kreis usw.) gemessen, und die Dimensionen werden nach der üblichen mathematischen Formel berechnet.

53.02

Für die Flächenberechnung wird die größte Ausdehnung des Elements zwischen den äußersten Rändern gemessen. Die Aufteilung eines Elements in mehrere individuelle geometrische Formen zur Berechnung der Gesamtfläche bildet dabei die Ausnahme.

53.03

Die Hersteller können der UEFA-Administration konkrete Vorschläge für das Ausmessen bestimmter Elemente unterbreiten.

53.04

Bildmarken des Herstellers und Identifikationen der Produktlinie werden als individuelle geometrische Formen gemessen, wenn der Abstand zwischen den verschiedenen Elementen nicht mehr als 0,5 cm beträgt.

53.05

Beim Ausmessen der Spielernummer und des Spielernamens werden etwaige Schattierungen, 3D-Effekte oder kontrastierende Umrandungen nicht berücksichtigt.

53.06

Die jeweils größere der beiden folgenden Flächen wird beim Ausmessen der Sponsorenwerbung verwendet:

  1. die Fläche eines einfarbigen Hintergrunds, der für die Sponsorenwerbung verwendet wird, wenn der Hintergrund nicht dieselbe Farbe hat wie die zugrundeliegende Trikotfarbe;

  2. die Fläche der Sponsorenwerbung, wenn die Werbung direkt auf das Trikot oder auf einem Hintergrund derselben Farbe wie die zugrundeliegende Trikotfarbe gedruckt wird (werden zwei Hauptfarben verwendet, kann der Hintergrund für die Sponsorenwerbung eine der beiden Trikotfarben haben, und es wird nur die zu genehmigende Sponsorenwerbung ausgemessen). Diese wird in mehreren individuellen geometrischen Formen gemessen, wenn sie aus mehr als einer trennbaren Zeile Text oder getrenntem Logo und Text besteht. Dabei darf der Abstand zwischen den verschiedenen Elementen nicht mehr als 5 cm betragen.

53.07

Mannschafts- und Herstelleridentifikationen werden einschließlich aller sie umgebenden geometrischen Formen gemessen.

53.08

Bei einem Trikot mit einem Brustring (mindestens von Außenkante zu Außenkante auf der Vorderseite des Trikots) wird die Fläche der Sponsorenwerbung und nicht der Brustring gemessen.

53.09

Folgende Diagramme und Beschreibungen enthalten Beispiele für das Messverfahren:

  1. Bildmarke des Herstellers

    1. Die Größe des Nike-Logos wird anhand folgender Formel berechnet: a x b

    2. Die Größe des Puma-Logos wird anhand folgender Formel berechnet: (c + d)/2 x h

  2. Wortbildmarke des Herstellers

    1. Die Gesamtgröße wird berechnet, indem die Größe der beiden separaten und wie folgt bemessenen Bereiche zusammengezählt wird:

    • Die Größe der Wortmarke, die anhand folgender Formel berechnet wird: a x b

    • Die Größe der Bildmarke, die anhand folgender Formel berechnet wird: b x d

    1. Der Abstand zwischen der Bildmarke und der Wortmarke in einer Wortbildmarke darf nicht größer sein als 0,5 cm (ansonsten werden sie als zwei separate Identifikationen gewertet)

  3. Sponsorenwerbung auf farblich neutralem Hintergrund

    1. Die Größe der Sponsorenwerbung wird anhand der Größe des neutralen Hintergrunds berechnet: a x b

  4. Direkt auf dem Trikot oder auf einem mit den Trikotfarben übereinstimmenden Hintergrund angebrachte Sponsorenwerbung

    1. Die Größe eines einzigen Sponsorenwerbefelds wird anhand folgender Formel berechnet: a x b

    2. Die Größe von Sponsorenwerbung mit mehr als einem Element wird berechnet, indem die Größe der beiden separaten und wie folgt bemessenen Bereiche zusammengezählt wird:

    • Zwei Wörter: (a x b) + (c x d)

    • Wort und Logo: (a x b) + (Kreisfläche c)

    • Der Abstand (d) zwischen dem Wort und dem Logo darf nicht größer sein als 5 cm.