Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung der UEFA-Administration können Mannschaften Gewinner-T-Shirts vorbereiten, die im Fall eines Siegs in einem Wettbewerbsendspiel getragen werden.
Für eine Genehmigung, die schriftlich erfolgt, muss mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Endspiel das Muster eines Gewinner-T-Shirts bei der UEFA-Administration eingereicht werden.
Gewinner-T-Shirts können auf folgende Weise hergestellt werden:
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Der Markenbekleidungspartner der UEFA des jeweiligen Wettbewerbs kann Gewinner-T-Shirts mit Branding herstellen, die auf den Wettbewerb verweisen oder dessen Marke, Logo oder Namen verwenden.
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Der markenlose Bekleidungspartner der UEFA des jeweiligen Wettbewerbs kann Gewinner-T-Shirts ohne Branding herstellen, die auf den Wettbewerb verweisen oder dessen Marke, Logo oder Namen verwenden.
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T-Shirts anderer Hersteller dürfen keine offiziellen Wettbewerbsmarken, -logos oder -namen verwenden und dürfen kein Branding aufweisen, wenn auf den Wettbewerb verwiesen wird.
Genehmigte Gewinner-T-Shirts dürfen erst nach Abschluss aller offiziellen Aktivitäten auf dem Spielfeld getragen werden. Daher gelten folgende Bestimmungen:
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Die Übergabe des Pokals erfolgt in den offiziellen Trikots.
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Das Siegerfoto wird in den offiziellen Trikots gemacht.
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Das Gewinner-T-Shirt darf nach Abschluss dieser Aktivitäten verwendet werden und kann daher bei der Ehrenrunde, den Feierlichkeiten auf dem Spielfeld usw. getragen werden.