Artikel 41 Fußballschuhe - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Ausrüstung
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024

41.01

Auf Fußballschuhen sind Mannschafts- und Herstelleridentifikationen erlaubt. Hinsichtlich Anzahl, Größe, Position und Farbe der gewählten Identifikationen bestehen keine Einschränkungen.

41.02

Auf Fußballschuhen dürfen außer der Herstelleridentifikation weder kommerzielle Werbung noch provozierende Botschaften politischer, ideologischer, religiöser oder beleidigender Natur angebracht werden.