Ein Hersteller kann die folgenden Herstellermarken auf der Spielkleidung verwenden:
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eine Wortmarke des Herstellers;
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eine Bildmarke des Herstellers;
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eine Wortbildmarke des Herstellers;
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eine Produktlinie des Herstellers;
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ein Slogan des Herstellers.
Beispiele:
Die Verwendung von Herstellermarken auf der Ausrüstung unterliegt folgenden Einschränkungen:
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Jede Herstellermarke muss als aktive Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum registriert sein (die UEFA-Administration kann in Ausnahmefällen auf diese Einschränkung verzichten, wenn eine bei der UEFA vorgelegte Marke nicht registriert werden kann);
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Herstellermarken dürfen nicht als dekorative Elemente verwendet werden.