Auf Trikots und/oder Hosen kann gemäß den Bestimmungen in Artikel 54 eine höchstens 20 cm2 große Herstelleridentifikation mit Jacquard- oder Prägemuster angebracht werden, wobei hinsichtlich Anzahl und Position der gewählten Identifikation keine Einschränkungen bestehen.
Jedes andere technische Verfahren bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der UEFA-Administration.