In UEFA-Wettbewerben für Repräsentativmannschaften, in denen gemäß Artikel 26 Sponsorenwerbung auf Nicht-Spielkleidung erlaubt ist, gibt es hinsichtlich Anzahl, Größe und Positionierung des Sponsorenlogos mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 27 keine Einschränkungen.