Artikel 17 Stadt- oder Regionswappen bzw. -flagge - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
17.01

Anstelle der Nationalflagge oder des nationalen Symbols kann auf jedem Teil der Spielkleidung eine unveränderte Darstellung des Wappens oder der Flagge der Stadt oder der Region der Mannschaft in Übereinstimmung mit Absatz 16.02 angebracht werden. Die Darstellung darf auf jedem Teil höchstens 25 cm2 groß sein.