Artikel 37 UEFA-Wettbewerbsabzeichen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
37.01

Stellt die UEFA-Administration ein UEFA-Wettbewerbsabzeichen zur Verfügung, muss dieses zentriert in der freien Ärmelzone auf dem rechten Trikotärmel angebracht werden und darf höchstens 50 cm² groß sein.