Die in Artikel 4, in Absatz 5.01 und in Absatz 6.01 aufgeführten Untersuchungen und Tests sind für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler obligatorisch.
Die in Absatz 5.02, in Absatz 6.02, in Artikel 7 und in Artikel 8 aufgeführten Untersuchungen und Tests werden für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler dringend empfohlen; zwingend vorgeschrieben sind sie jedoch lediglich für Spieler, die an folgenden Wettbewerben teilnehmen:
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UEFA Champions League, UEFA Europa League, UEFA-Fußball-Europameisterschaft, UEFA Nations League, UEFA-Superpokal und UEFA Youth League (jeweils für den gesamten Wettbewerb, einschließlich etwaiger Qualifikationsrunden);
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die Endrunden der UEFA-U21-Europameisterschaft, der UEFA-U19-Europameisterschaft, der UEFA-U17-Europameisterschaft, der UEFA-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft und der UEFA-Futsal-Europameisterschaft.
Alle obligatorischen Untersuchungen und Tests müssen vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs abgeschlossen sein.