Artikel 37 Arzt - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
37.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt eingesetzt haben, der für die medizinische Betreuung in Spiel und Training der ersten Frauenmannschaft sowie für die Doping-Prävention verantwortlich ist.

37.02

Der Arzt muss über eine Zulassung der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.

37.03

Der Arzt muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.