Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt eingesetzt haben, der für die medizinische Betreuung in Spiel und Training der ersten Frauenmannschaft sowie für die Doping-Prävention verantwortlich ist.
Der Arzt muss über eine Zulassung der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.
Der Arzt muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.