Artikel 39 Verantwortlicher für soziale und ökologische Nachhaltigkeit - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
39.01

Der Lizenzbewerber muss einen Verantwortlichen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit eingesetzt haben, der für die Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit gemäß der UEFA-Strategie für nachhaltigen Fußball 2030 und den einschlägigen UEFA-Richtlinien zuständig ist.