Der Lizenzbewerber muss einen Verantwortlichen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit eingesetzt haben, der für die Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit gemäß der UEFA-Strategie für nachhaltigen Fußball 2030 und den einschlägigen UEFA-Richtlinien zuständig ist.