Jeder Lizenzgeber hat in seinem nationalen Klublizenzierungsreglement die beteiligten Parteien festzulegen und deren jeweilige Rechte und Pflichten, die geltenden Kriterien und die für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben erforderlichen Verfahren in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement (vgl. Absatz 5.03) zu beschreiben.