Der Lizenzgeber hat die Gleichbehandlung aller Lizenzbewerber während des Kernprozesses sicherzustellen.
Der Lizenzgeber gewährleistet den Lizenzbewerbern die volle Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen des Klublizenzierungsverfahrens eingereichten Informationen. Jede Person, die am Klublizenzierungsverfahren beteiligt ist oder vom Lizenzgeber beauftragt wurde, muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, bevor sie ihre Funktion ausüben kann.