Artikel 12 Gleichbehandlung und Vertraulichkeit - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
12.01

Der Lizenzgeber hat die Gleichbehandlung aller Lizenzbewerber während des Kernprozesses sicherzustellen.

12.02

Der Lizenzgeber gewährleistet den Lizenzbewerbern die volle Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen des Klublizenzierungsverfahrens eingereichten Informationen. Jede Person, die am Klublizenzierungsverfahren beteiligt ist oder vom Lizenzgeber beauftragt wurde, muss eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen, bevor sie ihre Funktion ausüben kann.