Artikel 8 Sanktionskatalog - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
8.01

Um ein angemessenes Beurteilungsverfahren zu gewährleisten, verpflichtet sich der Lizenzgeber,

  1. einen Sanktionskatalog für das Klublizenzierungsverfahren zusammenzustellen, der Sanktionen für die Nichteinhaltung der in Absatz 18.02 aufgeführten Kriterien festlegt. Diese können beispielsweise aus einer Verwarnung, einer Geldbuße oder der Verpflichtung, bis zu einem festgelegten Termin bestimmte Nachweise zu erbringen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen, bestehen. Es obliegt den zuständigen nationalen Organen, diese Sanktionen gegen die Lizenzbewerber/Lizenznehmer zu verhängen;

  2. im Falle der Verletzung anderer Bestimmungen des Klublizenzierungsreglements die nationalen Disziplinarbestimmungen hinzuzuziehen (z.B. bei der Einreichung gefälschter Unterlagen, Nichteinhaltung von Fristen, Sanktionen gegen Einzelpersonen, usw.).