Artikel 53 Schriftlicher Vertrag mit einem Fußballunternehmen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
53.01

Ist der Lizenzbewerber ein Fußballunternehmen gemäß Absatz 14.01 Bst. b), so hat er einen schriftlichen Abtretungsvertrag mit einem registrierten Mitglied vorzulegen.

53.02

Der Vertrag muss mindestens die folgenden Punkte regeln:

  1. Das Fußballunternehmen hat die geltenden Statuten, Reglemente, Weisungen und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des UEFA-Mitgliedsverbands und dessen angeschlossener Liga einzuhalten.

  2. Das Fußballunternehmen darf sein Recht zur Teilnahme an Wettbewerben auf nationaler oder internationaler Ebene nicht abtreten.

  3. Das Recht des Fußballunternehmens zur Teilnahme an solchen Wettbewerben erlischt, sobald die Mitgliedschaft des abtretenden Klubs im Verband endet.

  4. Muss das Fußballunternehmen Konkurs anmelden oder wird es aufgelöst, wird dies als Unterbruch der Mitgliedschaft oder der Vertragsbeziehung im Sinne von Artikel 14 betrachtet. Eine dem Fußballunternehmen bereits erteilte Lizenz kann nicht mehr vom Fußballunternehmen auf das registrierte Mitglied übertragen werden.

  5. Das Recht zur Genehmigung des Namens, unter dem das Fußballunternehmen an nationalen Wettbewerben teilnimmt, muss dem UEFA-Mitgliedsverband vorbehalten bleiben.

  6. Das Fußballunternehmen hat auf Anfrage des zuständigen nationalen Schiedsgerichts oder des Schiedsgerichts des Sports (TAS) Einblick in alle Angelegenheiten zu gewähren, die seine Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben betreffen, und diesbezügliche Informationen sowie Unterlagen vorzulegen.

53.03

Der Abtretungsvertrag und sämtliche Nachträge dazu müssen vom UEFA-Mitgliedsverband oder von dessen angeschlossener Liga genehmigt werden.