Der Lizenzbewerber muss für die UEFA-Klubwettbewerbe über ein Stadion verfügen, das sich auf dem Gebiet des UEFA-Mitgliedsverbands befindet und vom UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement genehmigt wurde.
Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer eines Stadions ist, muss er einen schriftlichen Vertrag mit den Eigentümern des Stadions oder der Stadien vorlegen können, das/die er nutzen wird.
Es muss garantiert sein, dass das Stadion / die Stadien für sämtliche Heimspiele des Lizenzbewerbers in UEFA-Wettbewerben während der gesamten lizenzierten Spielzeit benutzt werden kann / können.
Das Stadion muss / Die Stadien müssen die Mindestanforderungen aus dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement erfüllen und mindestens der Stadionkategorie 1 der UEFA angehören.