Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Trainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen fußballerischen Angelegenheiten der ersten Frauenmannschaft assistiert.
Der Trainerassistent der ersten Frauenmannschaft muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-B-Lizenz;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.