Artikel 45 Schriftliche Verträge - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
45.01

Das gesamte administrative, technische, medizinische und Sicherheitspersonal sowie Dienstleistungsanbieter, die eine Funktion gemäß Artikel 35 bis Artikel 43 ausüben, müssen über schriftliche Verträge mit dem Lizenzbewerber (bzw. einem anderen Unternehmen in der rechtlichen Konzernstruktur des Lizenzbewerbers) in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung verfügen.

45.02

Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass die Verträge aller Trainer den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern entsprechen.