Die FKKK berücksichtigt jederzeit die allgemeinen Ziele dieses Reglements, insbesondere um jeglichen Versuch, diese zu umgehen, zu unterbinden.
Jeder Verstoß gegen das vorliegende Reglement kann von der UEFA in Übereinstimmung mit diesem Reglement und den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs geahndet werden.