Dieses Reglement gilt, wenn in einem spezifischen Reglement eines UEFA-Klubwettbewerbs der Frauen ausdrücklich darauf verwiesen wird (nachfolgend: UEFA-Klubwettbewerbe).
Das vorliegende Reglement legt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aller am UEFA-Klublizenzierungsverfahren beteiligten Parteien fest (Teil II) und beschreibt insbesondere:
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die Mindestanforderungen, die ein UEFA-Mitgliedsverband erfüllen muss, um als Lizenzgeber für seine Klubs auftreten zu dürfen, sowie die Mindestanforderungen an das Verfahren, das der Lizenzgeber bei seiner Bewertung der Klublizenzierungskriterien anwenden muss (Chapter 1);
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den Lizenzbewerber sowie die für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben benötigte Lizenz (Chapter 2);
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die Mindestanforderungen in den Bereichen Sport, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht und Finanzen, die ein Klub erfüllen muss, um von seinem Lizenzgeber im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die UEFA-Klubwettbewerbe eine Lizenz zu erhalten (Chapter 3).