Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen, französischen, deutschen und russischen Version des vorliegenden Reglements ist die englische Fassung maßgebend.
Sämtliche Korrespondenz zwischen der UEFA und dem Lizenzgeber und/oder dem Lizenznehmer hat in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen (Deutsch, Englisch oder Französisch) zu erfolgen und die UEFA kann vom Lizenzgeber und/oder Lizenznehmer eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten auf dessen eigene Kosten verlangen.