Artikel 6 Lizenzadministration - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
6.01

Der Lizenzgeber hat einen Lizenzierungsmanager zu ernennen, der für die Lizenzadministration verantwortlich ist.

6.02

Zu den Aufgaben der Lizenzadministration gehören:

  1. Vorbereitung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Klublizenzierungsverfahrens;

  2. administrative Unterstützung der Entscheidungsorgane;

  3. Unterstützung, Beratung und Kontrolle der Lizenznehmer während der Spielzeit;

  4. Information der UEFA über jedes Ereignis, das nach dem Lizenzentscheid eintritt und eine wesentliche Änderung gegenüber den dem Lizenzgeber ursprünglich vorgelegten Angaben darstellt, einschließlich einer Änderung der Rechtsform, der rechtlichen Konzernstruktur (einschließlich einer Änderung der Eigentumsverhältnisse) oder der Identität;

  5. Kontaktstelle für die Lizenzadministration anderer UEFA-Mitgliedsverbände und die UEFA sowie für den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten.

6.03

Mindestens ein Mitglied der Lizenzadministration oder ein externer Finanzexperte muss über einschlägige Kenntnisse im Finanzbereich verfügen und einen vom entsprechenden nationalen Berufsverband (z.B. nationaler Wirtschaftsprüferverband) anerkannten Abschluss im Bereich Rechnungswesen oder Wirtschaftsprüfung oder mehrere Jahre Berufserfahrung (Befähigungsnachweis erforderlich) in den genannten Bereichen nachweisen können.