Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Physiotherapeuten eingesetzt haben, der für die medizinische Behandlung und für Massagen der ersten Frauenmannschaft in Spiel und Training verantwortlich ist.
Die Ausbildung des Physiotherapeuten muss von den zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden anerkannt sein.
Der Physiotherapeut muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.