Artikel 38 Physiotherapeut - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
38.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Physiotherapeuten eingesetzt haben, der für die medizinische Behandlung und für Massagen der ersten Frauenmannschaft in Spiel und Training verantwortlich ist.

38.02

Die Ausbildung des Physiotherapeuten muss von den zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden anerkannt sein.

38.03

Der Physiotherapeut muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.