Die obligatorischen Funktionen gemäß Artikel 35 bis Artikel 43 stellen Mindestanforderungen an die Organisationsstruktur des Lizenzbewerbers dar.
Eine Person kann mehr als eine Funktion ausüben, sofern sie ausreichend Zeit hat, über angemessene Kompetenzen und die erforderlichen Qualifikationen für jede Funktion verfügt und kein Interessenkonflikt besteht.