Artikel 15 Allgemeine Zuständigkeiten des Lizenzbewerbers - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
15.01

Der Lizenzbewerber muss dem Lizenzgeber Folgendes zukommen lassen:

  1. alle Informationen und relevanten Unterlagen, die benötigt werden, um zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Lizenzierungsanforderungen erfüllt sind; und

  2. jegliche sonstige Unterlagen, die vom Lizenzgeber für eine Entscheidungsfindung benötigt werden.

15.02

Hierzu gehören sämtliche erforderlichen Informationen über die berichtenden Unternehmen in den Bereichen Sport, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Personal und Administration sowie Recht und Finanzen.

15.03

Jedes Ereignis, das nach der Einreichung der Lizenzierungsunterlagen beim Lizenzgeber eintritt und eine wesentliche Änderung gegenüber den Angaben in den ursprünglich vorgelegten Informationen darstellt, muss dem Lizenzgeber unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden (einschließlich einer Änderung der Rechtsform, der rechtlichen Konzernstruktur einschließlich der Eigentumsverhältnisse oder der Identität des Lizenzbewerbers).