Der Lizenzbewerber muss das ganze Jahr über Trainingseinrichtungen zur Verfügung haben.
Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer der Trainingseinrichtungen ist, muss er einen schriftlichen Vertrag mit den Eigentümern der Trainingseinrichtungen vorlegen können.
Dieser Vertrag muss das Nutzungsrecht an den Trainingseinrichtungen für sämtliche Mannschaften des Lizenzbewerbers unter Berücksichtigung des Nachwuchsförderprogramms während der lizenzierten Spielzeit garantieren.