Artikel 55 Oberste beherrschende Partei, oberster Begünstigter und Partei mit maßgeblichem oder entscheidendem Einfluss - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
55.01

Der Lizenzbewerber muss dem Lizenzgeber ein Dokument mit folgenden Informationen zukommen lassen:

  1. die oberste beherrschende Partei des Lizenzbewerbers;

  2. oberster Begünstigter des Lizenzbewerbers, d.h. eine natürliche Person, in deren Namen ein Unternehmen oder eine Organisation besessen bzw. beherrscht oder eine Transaktion durchgeführt wird; und

  3. alle Parteien mit maßgeblichem oder entscheidendem Einfluss auf den Lizenzbewerber.

55.02

Folgende Informationen müssen im Zusammenhang mit jeder der in Absatz 55.01 bezeichneten Parteien zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Informationen an den Lizenzgeber vorgelegt werden:

  1. Name und gegebenenfalls Rechtsform;

  2. Hauptaktivitäten;

  3. Beteiligungsquote in Prozent und, falls abweichend, Stimmrechtsquote in Prozent mit Blick auf den Lizenzbewerber;

  4. gegebenenfalls Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen; und

  5. alle anderen Fußballklubs, an denen eine Partei oder Mitglieder von deren Management in Schlüsselpositionen über eine Beteiligung, Stimmrechte, eine Mitgliedschaft oder sonstigen Einfluss verfügen.

55.03

Der Lizenzbewerber muss Änderungen im Zusammenhang mit den Angaben gemäß Abs. 1 und 2 bestätigen, die zwischen dem jährlichen Abschlussstichtag und der Einreichung dieser Informationen beim Lizenzgeber erfolgt sind.

55.04

Sollte eine Änderung gemäß Abs. 3 oben aufgetreten sein, muss diese in den Informationen an den Lizenzgeber ausführlich beschrieben werden. Mindestens folgende Angaben müssen vorgelegt werden:

  1. Datum, an dem die Änderung erfolgt ist;

  2. Beschreibung des Zwecks und der Gründe für die Änderung;

  3. Auswirkungen auf die finanz-, geschäfts- oder sportpolitischen Entscheidungen des Lizenzbewerbers; und

  4. Beschreibung möglicher Auswirkungen auf die Eigen- oder Fremdkapitalsituation des Lizenzbewerbers.

55.05

Falls erforderlich, kann der Lizenzgeber vom Lizenzbewerber zusätzliche, über die oben genannten Angaben hinausgehende Informationen verlangen.

55.06

Der Lizenzbewerber muss bestätigen, dass die Erklärung zur obersten beherrschenden Partei, zum obersten Begünstigten und zur Partei mit maßgeblichem oder entscheidendem Einfluss vollständig und korrekt sind und mit diesem Reglement übereinstimmen. Diese Bestätigung erfolgt anhand einer kurzen Mitteilung, die vom Vorstand bzw. zeichnungsberechtigten Personen des Lizenzbewerbers und der obersten beherrschenden Partei des Lizenzbewerbers unterzeichnet ist.