Artikel 43 Trainer der Frauen-Nachwuchsmannschaften - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
43.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens zwei qualifizierte Trainer eingesetzt haben, die für alle fußballerischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Frauen-Nachwuchsmannschaften gemäß Artikel 20 verantwortlich sind.

43.02

Mindestens einer der Nachwuchstrainer muss über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Nachwuchstrainer-Lizenz;

  2. gültige UEFA-B-Lizenz;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.