Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Cheftrainer der ersten Frauenmannschaft eingesetzt haben, der vom entsprechenden UEFA-Mitgliedsverband als Cheftrainer bestätigt und für folgende Angelegenheiten der ersten Mannschaft zuständig ist:
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Auswahl der Spielerinnen;
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Taktik und Training;
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Betreuung der Spielerinnen und des technischen Personals in der Umkleidekabine und der Technischen Zone vor, während und nach den Spielen;
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Pflichten im Zusammenhang mit den Medien (Medienkonferenzen, Interviews usw.).
Der Cheftrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-A-Lizenz;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.