Artikel 40 Cheftrainer der ersten Frauenmannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024

40.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Cheftrainer der ersten Frauenmannschaft eingesetzt haben, der vom entsprechenden UEFA-Mitgliedsverband als Cheftrainer bestätigt und für folgende Angelegenheiten der ersten Mannschaft zuständig ist:

  1. Auswahl der Spielerinnen;

  2. Taktik und Training;

  3. Betreuung der Spielerinnen und des technischen Personals in der Umkleidekabine und der Technischen Zone vor, während und nach den Spielen;

  4. Pflichten im Zusammenhang mit den Medien (Medienkonferenzen, Interviews usw.).

40.02

Der Cheftrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-A-Lizenz;

  2. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.