Der Lizenzbewerber muss dem Lizenzgeber ein Organigramm zukommen lassen, aus dem das jeweilige Personal und dessen hierarchische und funktionale Verantwortlichkeiten in der Organisationsstruktur eindeutig hervorgehen.
Aus dem Organigramm sollten mindestens die in Artikel 35 bis Artikel 38 definierten Schlüsselpositionen hervorgehen.