Alle Spielerinnen des Lizenzbewerbers über zwölf Jahren müssen beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei dessen angeschlossener Liga gemäß den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern registriert sein.
Alle Spielerinnen des Lizenzbewerbers über zwölf Jahren müssen beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei dessen angeschlossener Liga gemäß den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern registriert sein.