Artikel 56 Schriftliche Erklärung vor dem Lizenzentscheid - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
56.01

Der Lizenzbewerber muss dem Lizenzgeber innerhalb von sieben Tagen vor dem Beginn des vom Lizenzgeber gemäß Artikel 10 festgelegten Entscheidungsfindungsprozesses der Ersten Instanz eine schriftliche Erklärung vorlegen.

56.02

Der Lizenzbewerber muss bestätigen:

  1. dass alle dem Lizenzgeber eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind und mit diesem Reglement übereinstimmen;

  2. ob eine wesentliche Änderung oder ein ähnliches Ereignis im Zusammenhang mit seinem Lizenzantrag oder einem der Klublizenzierungskriterien erfolgt ist;

  3. ob ein Ereignis oder eine Bedingung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung aufgetreten ist, das/die seit dem Bilanzstichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses und dem geprüften Zwischenabschluss negative Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Lizenzbewerbers gehabt haben könnte (falls zutreffend, muss die schriftliche Erklärung eine Beschreibung der Art des Ereignisses oder der Bedingung sowie eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen bzw. eine Mitteilung, dass eine solche Schätzung nicht möglich ist, enthalten);

  4. ob der Lizenzbewerber und, falls abweichend, das registrierte Mitglied bzw. ein im Berichtskreis enthaltenes Mutterunternehmen des Lizenzbewerbers während der zwölf Monate vor der lizenzierten Spielzeit gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Bestimmungen Schutz vor Gläubigern gesucht oder erhalten hat.

56.03

Die Genehmigung seitens der Unternehmensleitung des Lizenzbewerbers ist durch Unterzeichnung im Namen des Vorstands des Lizenzbewerbers nachzuweisen.