Der Lizenzbewerber muss mindestens zwei Frauen-Nachwuchsmannschaften innerhalb der Alterskategorien von 12 bis 21 Jahren haben.
Alle Frauen-Nachwuchsmannschaften in diesen Alterskategorien müssen an offiziellen Wettbewerben oder Programmen teilnehmen, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stattfinden und vom UEFA-Mitgliedsverband anerkannt sind.